Wohnmobil-Gutachten in Mühldorf und Umgebung

Als Wohnmobil-Gutachter im Raum Mühldorf erstelle ich Gutachten nach Unfallschäden für Wohnmobile, Caravan und Camper im Süd-Osten von Bayern und den umliegenden Regionen.

Ohne Kosten für unschuldig Geschädigte!

KFZ-Meister und Wohnmobil-Gutachter Thomas Prechtl für Freising, Erding, Mühldorf, Landshut, Rosenheim, Ebersberg
KFZ-Gutachter Thomas Prechtl

Ein Unfall mit dem Wohnmobil kann schnell zu komplexen Schäden führen. Neben Karosserie und Technik sind häufig auch Aufbau, Innenausbau oder Sonderausstattung betroffen. Ein unabhängiges Wohnmobil-Gutachten vom Fachmann dokumentiert den Schaden vollständig, dient als Grundlage für die Regulierung durch die Versicherung und sichert Ihre Ansprüche.

Wohnmobilgutachter. Gutachten für Wohnmobile aller Arten.

Weitere Informationen zu KFZ-Gutachten und zu mir finden Sie auf unserer Hauptseite meinautogutachter.de.


Unfall mit dem Wohnmobil – warum jetzt ein Gutachten wichtig ist

Wohnmobile unterscheiden sich deutlich von klassischen PKW. Schäden können unter anderem entstehen an:

  • Aufbau und Seitenwänden
  • Dach und Fenstern
  • Innenausbau und Möbeln
  • Markisen oder Anbauten
  • elektrischen Anlagen und Bordtechnik
Wohnmobil-Gutachten nach Streifschaden an der Seitenwand
Wohnmobilgutachten nach Streifschaden an der Seitenwand
Gutachter für Wohnmobile - Seitenwand gerissen und Heckwand gebrochen
Seitenwand gerissen (Alu-Sandwich) und Heckwand gebrochen (GfK)

Ein professionelles Wohnmobil-Gutachten enthält unter anderem:

  • Schadenbeschreibung
  • Fotodokumentation der entstandenen Schäden
  • Reparaturweg
  • Reparaturkostenkalkulation
  • Wiederbeschaffungswert (siehe dazu auch den Artikel Wertangaben)
  • mögliche Wertminderung

Das Gutachten dient anschließend als Grundlage zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche und für die Schadenregulierung durch die Versicherung. Siehe dazu auch Häufig gestellte Fragen.

Unsere Leistungen als Wohnmobilgutachter

Als Wohnmobil-Gutachter in der Region Mühldorf erstelle ich unabhängige Gutachten für Wohnmobile, Wohnwagen und Camper nach einem Unfall. Meine Leistungen für Sie:

  • Unfallgutachten für Wohnmobile
  • Beweissicherungsgutachten
  • Schadenbewertung nach Verkehrsunfällen
  • Bewertung von Sonderausstattung und Ausbau
  • Unterstützung bei der Schadensabwicklung

Wer zahlt den Wohnmobil Gutachter?

Wenn Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt wurden, haben Sie das Recht auf einen unabhängigen KFZ-Sachverständigen. In diesem Fall übernimmt die gegnerische Haftpflichtversicherung die Kosten für das Gutachten. Für Geschädigte entstehen dadurch meist keine Kosten. Informieren Sie sich hier auch über Grundsätzliches zum Thema KFZ-Schadengutachten.

Sollten Sie eine Teilschuld haben, lesen Sie bitte unbedingt meinen Artikel Quotenvorrecht bei Teilschuld. Wenn Sie vollkaskoversichert sind, müssen Sie nicht auf Ihren Kosten sitzen bleiben. Eine Besonderheit im Versicherungsvertragsgesetz regelt das – ohne Nachteile für Sie.

Ablauf eines Wohnmobilgutachtens

  • Kontaktaufnahme und Terminvereinbarung
  • Begutachtung des Wohnmobils, gerne bei Ihnen vor Ort
  • Ermittlung der Preise und Arbeitszeiten für die beschädigten Baugruppen
  • Schadenkalkulation und Erstellung des Gutachtens
  • Weiterleitung an einen Fachanwalt für Verkehrsrecht

Begutachtungen führe ich schnell und zuverlässig durch in:

  • Mühldorf am Inn
  • Waldkraiburg
  • Ampfing
  • Dorfen
  • Erding
  • Freising
  • Haag in Oberbayern
  • Landshut
  • Rosenheim
  • München
  • Umgebung im Raum Süd-Ost-Bayern

Termine für Wohnmobil-Gutachten

Wenn Ihr Wohnmobil in einen Unfall verwickelt war, erhalten Sie bei mir schnell und unkompliziert einen Termin für ein unabhängiges Gutachten zur Schadenbewertung.

KFZ-Meister und Wohnmobil-Gutachter Thomas Prechtl für Freising, Erding, Mühldorf, Landshut, Rosenheim, Ebersberg
KFZ-Gutachter Thomas Prechtl

Kontaktieren Sie mich gerne für eine Terminvereinbarung:


Telefon: 08086/6959775
Mobil und WhatsApp: 01515/1767589
E-Mail: info@meinautogutachter.de

Häufig gestellte Fragen zu Wohnmobil-Gutachten

Nach einem Verkehrsunfall mit einem Wohnmobil empfiehlt sich ein unabhängiges Gutachten, um den Schaden vollständig zu dokumentieren. Das Gutachten dient als Grundlage für die Schadenregulierung mit der Versicherung.

Bei einem unverschuldeten Unfall werden die Kosten für das Gutachten in der Regel von der gegnerischen Haftpflichtversicherung übernommen. Geschädigte können einen unabhängigen Sachverständigen beauftragen. Ein Gutachter der Versicherung muss nicht akzeptiert werden.

Ein Gutachten enthält unter anderem:
– Schadenbeschreibung
– Fotodokumentation
– Reparaturkostenkalkulation
– mögliche Wertminderung
– Bewertung von Sonderausstattung

Eine Begutachtung kann häufig direkt am Standort des Fahrzeugs erfolgen, zum Beispiel bei Ihnen zuhause oder in einer Werkstatt. Dadurch lässt sich der Schaden ohne zusätzlichen Transportaufwand dokumentieren.

Nach der Begutachtung wird das Gutachten in der Regel innerhalb kurzer Zeit erstellt und an einen Fachanwalt für Verkehrsrecht übermittelt. Manchmal ergeben sich allerdings auch Verzögerungen, weil die Ersatzteilpreise und Vorgabezeiten beim Aufbauhersteller angefragt werden müssen. Im Einzelfall kann sich das auch bis zu zwei Wochen hinziehen.

Bei Wohnmobilen können neben der Fahrzeugkarosserie auch Aufbau, Innenausbau, Möbel oder technische Einrichtungen beschädigt werden. Auch die Ermittlung der Wertminderung ist anders zu handhaben als im PKW-Bereich. Ein Gutachter für Wohnmobile berücksichtigt diese Besonderheiten.

Nein. Nach einem unverschuldeten Unfall haben Geschädigte das Recht, einen unabhängigen Sachverständigen zu beauftragen. Das Gutachten dient als Grundlage für die Schadenregulierung mit der gegnerischen Versicherung.

Ein Gutachten ist – vor allem bei Wohnmobilen -immer sinnvoll, wenn der Schaden nicht nur oberflächlich ist oder mehrere Fahrzeugbereiche betroffen sind. Gerade bei Wohnmobilen können Schäden am Aufbau oder an der Technik höhere Reparaturkosten verursachen. Die sogenannte Bagatellschadengrenze im Bereich von 750 – 1000 EUR wird bei Wohnmobilen so gut wie immer überschritten. Damit haben Sie Anspruch auf ein Gutachten.

Ja. Bei Wohnmobilen werden auch Sonderausstattungen wie Markisen, Solaranlagen, Satellitenanlagen oder Innenausbau in die Schadenbewertung einbezogen.

Ja. Die Begutachtung kann in vielen Fällen direkt in der Werkstatt erfolgen. Dadurch lassen sich Schäden detailliert dokumentieren, bevor mit Reparaturarbeiten begonnen wird.